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Umsetzung des Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplans Corona Schule an der GS Banteln

28. 08. 2020

 

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern!

Nach erfolgreichem Schulstart wird der schuleigene Hygieneplan um die gelb markierten Regelungen ergänzt:

  1. EINGESCHRÄNKTER Regelbetrieb im Schulvormittag:

 

1.1 DAS KOHORTENPRINZIP

  • das Abstandgebot ist zugunsten eines Kohorten-Prinzips aufgehoben (Kohorte = feste Lerngruppe)
  • im Vormittagsbereich bilden wir 4 Kohorten (Jahrgang 1, 2, 3, 4). In jeder Kohorte sind die Schüler aus folgenden Klassen:
  • 1a und 1b = Kohorte 1
  • 2a und 2b = Kohorte 2
  • 3a und 3b = Kohorte 3
  • 4a und 4b = Kohorte 4
  • im Nachmittagsbereich umfassen immer 2 Jahrgänge eine Kohorte (Klassen 1 und 2, sowie Klassen 3 und 4)

 

    1.  ANKOMMEN UND ABFAHREN

Bantelner Kinder und Schüler, die morgens gebracht werden, betreten das Schulgebäude über den Schulhof nach Jahrgängen sortiert über die rechte Schulhoffür (Klasse 1 und 2) sowie über die linke Schulhoftür (Klasse 3 und 4) und begeben sich auf direktem Wege zu ihrem Klassenraum  Dort werden selbstständig die Hände gewaschen und auf dem Platz sitzend auf die Lehrkraft gewartet. Die Maske darf abgenommen werden.

Fahrschüler betreten das Gebäude durch den Haupteingang.

Eine neu eingerichtete Frühaufsicht kontrolliert beide Einlässe und „patroulliert“ ab 7.30 Uhr in beiden Etagen.

Beim Bustransfer nach der 4., 5., 6. und 8. Stunde stellen sich die Schüler mit Abstand (Bodenmarkierungen drinnen und draußen) gemäß ihrer Buslinien auf. Maskenpflicht!

 

    1.   PAUSENREGELUNGEN
  • die Pausenzeiten finden regulär von 9.35 Uhr bis 10.00 bzw. 11.35 Uhr bis 12.00 Uhr statt. Der Schulhof  und die Rasenflächen sind dazu in vier Zonen unterteilt
  • auf dem Schulhof/dem Rasen wird das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung dringend empfohlen
  • die Jahrgangskohorten 1 bis 4 betreten nach der Pause die Schule nacheinander, um ein Gedränge in den Schulfluren zu vermeiden, dabei benutzen die Jahrgänge 1 und 2 den ersten Eingang vom Schulhof und die Klassen 3 und 4 die hintere Schulhoftür. Kinder, die in Zone 1 und 2 gespielt haben, betreten das Schulgebäude zuerst. Entsprechende Schilder an den Hoftüren regeln das Betreten des Gebäudes. Auf dem Weg in die Klassenräume sind Masken zu tragen. Verstöße seitens der Schüler können von der Schule mit Erziehungsmitteln und Ordnungsmaßnahmen nach §61 des Nieders. Schulgesetztes geahndet werden.

 

  1. Verhalten im Schulgebäude und im Unterricht
  • auf den Treppen wird hintereinander rechts gegangen und eine Maske getragen
  • der Zutritt von Personen, die nicht in der Schule arbeiten, ist auf ein Minimum begrenzt, die Begleitung von Schülerinnen und Schülern oder das Abholen der Kinder im Schulgebäude ist untersagt und auf notwendige Ausnahmen zu beschränken. In diesem Fall werden Kontaktdaten erfasst und für 3 Wochen dokumentiert. 
  • Besucher müssen während des gesamten Aufenthalts im Schulgebäude einen  Mund-Nasenschutz tragen. 
  • Das gilt auch für Seminarleiter im Rahmen der Unterrichtshospitationen im Ausbildungsunterricht der LiVs.
  • Regelmäßiges Händewaschen ist (nach dem Ankommen, den Pausen, vor dem Essen usw.) für Schüler und Lehrkräfte verpflichtend. 
  • Erwachsene nutzen auch die Handdesinfektionsspender.
  • Außerhalb von Unterrichts- und Arbeitsräumen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, auch an der Bushaltestelle, in der Pausenhalle und im Bus.
  • Die Ausstattung mit den Masken liegt in der Verantwortung der Eltern. 
  • Eltern statten ihr Kind mit 2 Ersatzmasken im Ranzen aus!
  • Die Schüler tragen die Maske nach dem Betreten des Schulgebäudes bis zu ihrem Platz. Dort warten sie sitzend am Platz, aber ohne Maske, auf die Lehrkraft.
  • Regelmäßiges Stoßlüften der Klassenräume ist Pflicht. Eltern sorgen für entsprechende Bekleidung ihres Kindes. 
  • Lehrkräfte lassen nach Möglichkeit für eine bessere Raumluft die Klassenraumtür auch während des Unterrichts offen stehen.
  • Gegenstände, wie z.B. Stifte, Scheren etc. dürfen im Unterricht nicht mit anderen geteilt werden.
  • Geburtstagssüßigkeiten dürfen weiterhin nur einzeln verpackt verteilt werden.

 

  1.  EINGESCHRÄNKTER  Regelbetrieb im Ganztag:

 

  • die Betreuung erfolgt in Jahrgangsgruppen, nicht nach angewählten Angeboten
  • die Ganztagsbetreuung soll am Montag, 31.08.2020 starten. Bitte beachten Sie dazu weitere Hinweise der Klassenlehrer!

-  die neue Mensa soll ab 7.9.2020 ihren Betrieb aufnehmen. Bis dahin bitte eine 2.   Brotdose für die Mittagspause mitgeben. Weitere Informationen zum Bestellen und Bezahlen erfolgen durch den Caterer CJD Elze oder den Schulträger.

  • Sollten Sie die Betreuung bis 14 Uhr oder bis 15.20 Uhr nicht UNBEDINGT benötigen, überdenken Sie in diesen Zeiten des hohen Infektionsgeschehens noch einmal die Anmeldung für den Ganztag.
  • bitte mit den Kindern draußen zum Abholen verabreden, sollte außerhalb vereinbarter Zeiten aus dem Ganztagsbetrieb abgeholt werden, bitte den Eingang über den Schulhof benutzen und dort vor der Tür warten, dabei Mund-Nasen-Bedeckung nicht vergessen, falls Sie das Schulgebäude betreten müssen.

 

  1. SCHULBESUCH BEI ERKRANKUNG:

Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen.

Abhängig von der Symptomschwere können folgende Fälle unterschieden werden:

  • banaler Infekt (keine deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens, z.B. nur Schnupfen, leichter Husten)   Schulbesuch

 

  • Infekt mit ausgeprägtem Krankheitswert (z.B. Husten, Halsschmerzen, Temperatur) -> Genesung muss abgewartet werden, Schulbesuch erst nach 48 Stunden Symptomfreiheit, kein ärztliches Attest notwendig, sofern kein wissentlicher Kontakt zu einer bestätigten Covid-19 Erkrankung bekannt ist

 

  • schwere Symptomatik (Fieber ab 38,5 oder akutem, unerwartet aufgetretenem Infekt oder anhaltendem starken Husten)  ärztliche Hilfe sollte in Anspruch genommen werden.

 

  1. Umgang mit Schülerinnen und Schülern aus Risikogruppen

Die ausschließliche Teilnahme am Lernen zu Hause ist für Schülerinnen und Schüler aus Risikogruppen nur nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung möglich.

Geben wir weiter aufeinander Acht, bleiben wir wachsam, bleiben wir besonnen und halten die Regeln des neuen (Schul-) alltags ein, um uns gegenseitig zu schützen sowie Szenario B (Schule im Wechselmodell, Lernen zu Hause/Präsenzunterricht) oder Szenario C (Quarantäne und Shutdown) zu vermeiden.

 

Bitte lesen Sie sich die Regelungen aufmerksam durch und besprechen Sie diese auch zu Hause mit Ihrem Kind.

Bleiben Sie gesund!

 

Corinna Behle