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Distanzlernen

12. 11. 2020

 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

die Belastung der Gesundheitsämter ist derzeit immens, mit steigender Tendenz. Dies führt dazu, dass Infektionsschutzmaßnahmen an den Schulen teilweise nur sehr verzögert durchgeführt bzw. angeordnet werden können. Daraus resultieren folgende Vorgehensweisen für uns als Schule, wenn Sie uns über ein positives Testergebnis Ihres Kindes informieren:

 

> - wir schicken Ihr Kind ins sog. „Distanzlernen“.

> - wir versuchen zu ermitteln, mit welchen weiteren Personen Ihr Kind Kontakt hatte (Klasse, Lehrkräfte, Spielen und Lernen, Ganztag, Bus,…) -> Hilfreich wäre es, wenn Sie uns diese Angaben direkt am Telefon / über Mail mitteilen könnten!

> - wir schicken die Lerngruppe bzw., wenn erforderlich, den Jahrgang nach Hause ins „Distanzlernen“

> - wir informieren das Gesundheitsamt über unsere ergriffene Eilmaßnahme

> - diese Maßnahme bleibt bestehen, bis das Gesundheitsamt eine andere Maßnahme ergriffen hat

> - ein Wechsel in Szenario B kann erst vollzogen werden, wenn das Gesundheitsamt eine infektionsschutzrechtliche Anordnung für eine gesamte Lerngruppe verfügt hat.

Eine Anordnung auf Quarantäne dürfen wir aus rechtlichen Gründen nicht aussprechen, daher müssen wir den Begriff „Distanzlernen“ verwenden. Daraus folgt: Sollte Ihr Kind mit der Klasse/dem Jahrgang ins „Distanzlernen“ geschickt werden, hatte es Kontakt zu einer positiv getesteten Person! Das Gesundheitsamt wird sich dann bei Ihnen melden!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Corinna Behle-Blinde