Schulelternrat

 

Der Schulelternrat besteht aus der Gesamtheit aller Elternvertreter. Zudem nimmt die Schulleiterin an allen Sitzungen teil.

 

Aufgaben des Schulelternrats

Der SER wählt für zwei Jahre einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter, der zu den Sitzungen einlädt. Er tagt drei- bis viermal pro Schuljahr. Zudem verteilt er Informationen, ist Ansprechpartner für Fragen und Problemen zwischen Elternvertreter und Schulleiterin und wählt für zwei Jahre Vertreter für verschiedene Gremien:

  • Gesamtkonferenz
  • Schulvorstand
  • Fachkonferenz für jedes Fach
  • Stadtelternrat
  • Kreiselternrat

 

Unter folgenden Link können Sie siche den Leitfaden zur Elternarbeit herunterladen:

 

Leitfaden zur Elternarbeit

 

Geschäftsordnung des SER

Gemäß § 95 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) gibt sich der Schulelternrat (SER) der Schule unterm Regenbogen, Grundschule Schmedenstedt/Woltorf, eine Geschäftsordnung.

 

Grundlagen dieser Geschäftsordnung sind die Bestimmungen des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) in der zurzeit geltenden Fassung. Abweichende Formulierungen wurden im Schulelternrat beschlossen.

 

§ 1 Zusammensetzung

 

(1) Der Schulelternrat (SER) besteht aus – je zwei gleichwertig stimmberechtigten – Elternver­tretern aus jeder Klasse.

 

(2) Der SER wählt einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter für zwei Schuljahre.

 

§ 2 Aufgaben des SER und Wahlen

 

(1) Die Mitglieder des SER vertreten die Interessen der Elternschaft der Schule. Sie arbeiten vertrauensvoll und konstruktiv zusammen. Sie führen ihr Amt in eigener Verantwortung und unparteiisch zum Wohle der Schülerinnen und Schüler und der Erziehungsberechtigten.
Über die Ergebnisse im SER können die Mitglieder des SER in ihrer Klassenelternschaft berichten. Mitglieder des SER werden zur Weihnachtsfeier eingeladen.

 

(2) Es werden Aufstellungen über die Mitglieder des SER mit Namen, Anschriften, Telefon­nummern und E-Mail-Adressen geführt. Änderungen werden dem Vorsitzenden/Sekretariat umgehend mitgeteilt.

 

(3) Vom SER können alle schulischen Fragen erörtert werden.

 

(4) Vom SER werden die Elternvertreter/-innen für den Schulvorstand sowie für die Konferenzen und Arbeitsgruppen gewählt (jeweils für zwei Schuljahre). Innerhalb des SER können Arbeits­gruppen gebildet werden.
Die Konferenzvertreter sowie die Mitglieder der Arbeitsgruppen informieren eigenständig auf den SER-Sitzungen über ihre Arbeit.

 

(5) Der SER wählt zwei Vertreter aus seiner Mitte für zwei Jahre für den Stadtelternrat/Kreis­elternrat.

 

§ 3 Aufgaben des Vorsitzenden/Stellvertreters

 

(1) Der Vorsitzende/Stellvertreter vertritt den SER nach außen, d. h. er führt Gespräche mit der Schulleitung und den Lehrkräften und vertritt die Elternschaft gegenüber der zuständigen Landesschulbehörde. Der Vorsitzende/Stellvertreter handelt zwischen den Sitzungen des SER im Rahmen der Beschlüsse im Namen und Auftrag des SER und informiert darüber in der nächsten Sitzung. Der Vorsitzende/Stellvertreter überwacht die Einhaltung der Bestim­mungen der Geschäftsordnung.

 

(2) Dem Vorsitzenden/Stellvertreter obliegt insbesondere:
Die Aufstellung der Tagesordnung, die Einladung zu den Sitzungen des SER, die Leitung der Sitzung, das Führen der Anwesenheitsliste sowie das Protokollieren der Sitzungen des SER, die Ausführung der Beschlüsse des SER, die jährlich wiederholende Information zu Schul­jahresbeginn an die neu gewählten Elternvertreter über ihre Aufgaben und die Aufgaben des SER sowie der Hinweis auf die Geschäftsordnung

§ 4 Sitzungen

 

(1) Der SER tagt mindestens zwei Mal im Schuljahr.
Die Einladung mit Tagesordnungspunkten wird den SER-Mitgliedern und der Schulleitung bis spätestens sieben Tage vor der Sitzung per Mail / über die Postmappen der Schülerinnen und Schüler zugeschickt. Zusätzlich sind alle Einladungen, Protokolle und Listen im Ordner des SER hinterlegt. Der Termin für die nächste Sitzung ist im Terminplan der Schule unterm Regenbogen eingetragen. Die Termine werden zu Schuljahresbeginn festgelegt.

 

(2) Eine Sitzung ist außerdem einzuberufen:

– auf Beschluss des Vorsitzenden

– auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des SER

– auf Antrag der Schulleitung

 

(3) Anträge zur Tagesordnung können von den Mitgliedern per Mail vor der Sitzung oder mündlich zu Beginn der Sitzung gestellt werden. Über die Zulassung entscheidet der SER mit Stimmenmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.

 

(4) Die Sitzungen des SER sind schulöffentlich.
Weitere Personen können zu einzelnen Tagesordnungspunkten als Gäste eingeladen werden.

 

§ 5 Beschlussverfahren

 

(1) Beschlüsse des SER werden mit den Stimmen der Mehrheit der anwesenden stimmberech­tigen Mitglieder des SER gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Beschluss als nicht gefasst. Enthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Der SER ist ab fünf anwesenden Elternvertretern beschlussfähig.

 

(2) Abstimmungen erfolgen offen, jedoch auf Verlangen eines Mitgliedes des SER geheim mittel

s Stimmzettel.

 

(3) SER-Mitglieder, die gleichzeitig Elternvertreter in mehreren Klassen sind, besitzen eine Stimme je vertretenden Klasse.

 

§ 6 Protokoll

 

(1) Das Protokoll wird den Mitgliedern des SER per E-Mail übersandt. Zusätzlich ist es im SER-Ordner und im Sekretariat hinterlegt.

 

(2) Die Genehmigung des Protokolls erfolgt in der darauffolgenden SER-Sitzung. Einwände gegen das Protokoll dürfen sich nur auf die sachliche Richtigkeit der Wiedergabe beziehen.

 

§ 7 Schulvorstand

 

(1) Die Wahlen zum Schulvorstand werden in der ersten Sitzung des Schulelternrates zu Beginn des entsprechenden Schuljahres durchgeführt.

 

(2) Der SER wählt aus dem Kreis aller Erziehungsberechtigten der Schule Vertreter/innen und Stellvertreter/innen für zwei Schuljahre in den Schulvorstand.

 

(3) Die Schulleitung informiert zu Beginn des Schuljahres die Erziehungsberechtigten der Schule, dass in der ersten Sitzung des Schulelternrates Vertreterinnen und Vertreter aller Erziehungs­berechtigten der Schule in den Schulvorstand zu wählen sind. Wählbar sind alle Erziehungs­berechtigten der Schule, und die Wahl erfolgt durch den SER.

 

§ 8 Einberufung von Elternabenden

 

(1) Termine für Elternabende (die nicht von der Schule organisiert werden) werden mit den jewei­ligen Klassenleitungen abgestimmt.
Bei Problemen in der Klasse werden zuerst die Lehrkräfte angesprochen und falls nötig, dann erst die Schulleitung.

 

§ 9 Inkrafttreten und Gültigkeitsdauer der Geschäftsordnung

 

(1) Grundlage dieser Änderung der Geschäftsordnung ist die Fassung vom 06.09.2017.

 

(2) Änderungen der Geschäftsordnung bedürfen einer 2/3-Mehrheit der anwesenden stimmberechtigen Mitglieder des SER.