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Unser Schulvorstand

Seit dem 01.08.07 sind alle Schulen in Niedersachsen „Eigenverantwortliche Schulen“. Die Schulen erhalten neue und umfangreiche Kompetenzen, um ihre Qualität selbst weiterzuentwickeln. Ein wesentlicher Bestandteil der neuen Schulverfassung ist der Schulvorstand als zentrales Organ der Schule. In ihm arbeiten Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte zum Wohl der Schule verantwortlich zusammen.

 

Zusammensetzung

An unserer Schule besteht der Schulvorstand aus der Schulleitung, drei Lehrkräften und vier Elternvertretern. Die kommunalen Träger wirken mit Rede- und Antragsrecht mit. Auch können sachkundige Personen beratend hinzugezogen werden. Die pädagogische Verantwortung der Gesamtkonferenz bleibt bestehen.

 

Vertreter für den Schulvorstand werden zwar vom Schulelternrat (SER) gewählt, es kann sich aber jedes interessierte Elternteil hierfür aufstellen lassen.

 

Hier wählen die Eltern (im Zweijahresrhythmus) ihre vier Vertreter/innen aus der gesamten Schulelternschaft. Die interessierten Eltern müssen demnach nicht Klassenelternvertreter/innen sein, oder andere Funktionen in der Schule haben.

Der Schulvorstand ist das wesentliche Entscheidungsgremium der eigenverantwortlichen Schule.

 

Aufgaben des Schulvorstands

Der Schulvorsand ist zentrales Organ der Schule mit dem Ziel der Gestaltung der Qualitätsentwicklung. Er entscheidet über die Verwendung der Haushaltsmittel, die Zusammenarbeit mit anderen Schulen, die Ausgestaltung der Stundentafel, Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen, Teilnahme an Modellprojekten oder über einen neuen Schulnamen und tagt  dafür drei- bis viermal pro Schuljahr zusammen mit der Gesamtkonferenz.